Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Geschäfte mit gewerblichen Kunden.

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt oder das Angebot von uns innerhalb von 14 Tagen bestätigt wird.

§ 3 Preise und Zahlung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, bzw. ab Lager. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart wurde, innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn der Käufer sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet.

Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten- bei Handelsgeschäften 8 Prozentpunkte über dem Basissatz gem. § 247 BGB zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, behalten wir uns vor, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, das uns als folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Verkaufte Ware wird nicht wieder zurück genommen, es sei denn es liegt ein Gewährleistungsfall vor.

§ 4 Lieferung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Logistikzentrum Datteln vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung einem Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

Der Begin der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bezüglich des Verzuges setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Unsere Schadensersatzverpflichtung aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Setzt uns der Käufer, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Durch unaufgeforderte Warenrücksendung wird kein Rücktritt von Kaufvertrag begründet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. In diesem Zusammenhang ermächtigen wir den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter oder bevorstehen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verfangen. Die durch eine solche Zurücknahme von Vorbehaltswareentstehenden Transport – und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wiederauslieferung der zurückgenommenen Waren kann der Käufer erst nach vollständigem Ausgleich der Forderungen verlangen. In einem solchen Rücknahmeverlangen bezüglich der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertag. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt auf verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.

§ 6 Fristen und Termine

Die von uns genannten Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als annähernde Liefer- und Leistungszeiten zu betrachten. Lieferzeiten von bis zu drei Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht das Käufer von der Bestellung. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt soweit dies dem Käufer zuzumuten ist.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und im Rücktrittsfall bereits erlangte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche, Insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen, sofern der Schadenersatzanspruch nicht auf der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit beruht und er nicht auf vorsätzliches zw. Grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.

§ 7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware 2 Jahre, bei Gebrauchter Ware ist die Verjährung der Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt, wenn der Ersatzanspruch nicht auf einer vorsätzlichen Verletzung der Vertragspflichten oder der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit beruht. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum des Gefahrenübergangs. Werden unsere Betriebs, Wartungs- oder Montageanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung insoweit, als der Mangel hierauf beruht. Bezüglich der Anzeige von Beanstandungen gilt bei Handelsgeschäften die Prüf- und Rügepflicht des § 377 HGB. Die beanstandeten Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern sie infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Unstandes, insbesondere wegen fehlerhafter oder mangelhafter Produktion, unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Beanstandete Waren sind stets Frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so erstatten wir die Rücksendekosten und liefern die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile frachtfrei an. Die Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den bemängelten Stücken Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar.

Bei Hardware ist zunächst die Herstellergarantie gegenüber diesem in Anspruch zu nehmen. Eigene Ansprüche gegenüber unseren Lieferanten können soweit zulässig von uns abgetreten werden. Erst bei Scheitern der außergerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche sind Ansprüche uns gegenüber geltend zu machen.

§ 8 Haftung

Wir haften gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten -dies sind die Pflichten, welche die Erfüllung und Durchführung des geschlossenen Vertrages erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf-, oder der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie anderen zwingenden Haftungsnormen bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Internet & Webshop

Die Auftragsbestätigung, die von unserem System nach Bestellung im Internet an unsere Kunden geschickt wird ist noch keine verbindliche Vertragsannahme. Irrtümer, besonders solche bezüglich Preisen und Lieferbarkeit sind ausdrücklich vorbehalten.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Datteln, Gerichtsstand ist Bochum. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt ein anderes zuständiges Gericht in- und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen, oder Lieferungen in das Ausland. Für Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt ein Nachweis, dass diese durch Faxsendebericht, Mail, oder Einschreibebriefe an die uns zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt worden sind.

§11 Schlußbestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.